Brandschutzordnung
Teil B für alle Beschäftigten · EHBS Knecht GmbH & Co. KG, Standort Bensheim
Verhalten im Brandfall
- Ruhe bewahren.
- Brand melden. 112
- In Sicherheit bringen. Sammelplatz: Gegenüber vom Haupteingang
- Löschversuch nur, wenn es ohne Gefahr geht.
1. Brandverhütung
- Rauchen nur an den ausgewiesenen Plätzen im Freien.
- Keine privaten Heizlüfter, Kaffeemaschinen oder Mehrfachsteckdosen ohne Prüfung.
- Elektrogeräte nach Feierabend ausschalten, Ladegeräte nicht unbeaufsichtigt auf Papier liegen lassen.
- Kerzen und offenes Feuer sind im Büro nicht erlaubt.
2. Brand- und Rauchausbreitung
- Brandschutztüren und Rauchschutztüren nie verkeilen oder festbinden.
- Türen im Brandfall schließen, aber nicht abschließen.
3. Flucht- und Rettungswege
- Flure, Treppenhäuser und Notausgänge immer frei halten. Nichts abstellen, auch nicht kurz.
- Die drei Treppenhäuser Mitte, West und Ost sind Fluchtwege. Der Aufzug ist es nicht.
- Der Flucht- und Rettungsplan hängt am Eingang nördlich der Mitteltreppe.
4. Melde- und Löscheinrichtungen
- Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst 112.
- Feuerlöscher hängen an den gekennzeichneten Stellen in den Fluren, in der Küche und im Serverraum. Jeder trägt einen QR-Code mit der Anleitung.
- Melde- und Löscheinrichtungen nie zustellen.
5. Verhalten im Brandfall
- Ruhe bewahren.
- Brand melden. Laut „Feuer!“ rufen und 112 anrufen.
- In Sicherheit bringen. Gefährdete Personen mitnehmen, Türen schließen, über das Treppenhaus zum Sammelplatz.
- Löschversuch nur, wenn er ohne Gefahr möglich ist.
6. Alarmsignal und Anweisungen
- Alarmsignal: wird eingetragen
- Den Anweisungen der Brandschutzhelfer und der Feuerwehr folgen.
7. Besondere Verhaltensregeln
- Am Sammelplatz bleiben, bis die Einsatzleitung etwas anderes sagt. Niemand geht zurück ins Gebäude.
- Wer verletzt ist oder jemanden vermisst, meldet das sofort am Sammelplatz.
8. Erste Hilfe
- Verbandkasten und Defi sind mit QR-Code gekennzeichnet. Der Code führt direkt zur Anleitung.
- Jede Hilfeleistung ins Verbandbuch eintragen.
Für Ersthelfer und Brandschutzhelfer
- Bei Alarm den eigenen Bereich kurz kontrollieren, auch Toiletten, Küche und Besprechungsräume.
- Türen und Fenster schließen, nicht abschließen.
- Besucher und Menschen mit Einschränkung zum Treppenhaus begleiten.
- Am Sammelplatz vollständig oder vermisst an die Einsatzleitung melden.
Brandschutzbeauftragter: wird eingetragen